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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Krone Huttwil

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und der WoodLodge AG (nachfolgend Hotel Krone genannt) Anwendung. Geschäftsbeziehungen, für welche die AGB gelten, bedürfen grundsätzlich keiner schriftlichen Form und können explizit auch durch mündlich oder nicht signierte Schriftstücke wie z.B. E-Mail entstehen.

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2. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Buchung und der Zustellung der Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Gast und dem Hotel zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als fixer Bestandteil dieses Vertrages. Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt.

 

3. Nutzungsdauer
Die Hotelzimmer stehen ab 15:00 Uhr des Anreisetages und bis 10:00 Uhr am Abreisetages zur Verfügung. Ein Late Check out kann gegen einen Aufpreis von CHF 50 pro Zimmer je nach Verfügbarkeit gebucht werden. Erfolgt der Check out nach 11:00 Uhr, wird automatisch der Aufpreis vom Late Check out verrechnet.
Bei Anlässen gilt die Nutzungsdauer der Räumlichkeiten gemäss Absprache bzw. Vertrag.

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4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Euro sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Alle publizierten Preise können jederzeit angepasst werden. Gültigkeit haben diejenigen Preise, welche vom Hotel bestätigt werden.

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5. Zahlungsbedingungen
5.1. Rechnungsversand

Ein Rechnungsversand an Firmenadressen in der Schweiz ist nach vorgängiger schriftlicher Bestätigung der Rechnungsübernahme durch die Firma möglich. Rechnungen unter CHF 500 sind direkt im Hotel zu begleichen.

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5.2. Vorauszahlungen
Veranstalter aus dem Ausland leisten eine Vorauszahlung oder garantieren die Buchung durch Angabe einer Kreditkartennummer. Je nach Grösse und Art der Reservation veranlagt das Hotel Krone eine Vorauszahlung. Bei Zimmerreservationen wird eine Zahlung vor Check-in vorausgesetzt.

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5.3. Gutscheine
Personalisierte Gutscheine sind nicht übertragbar. Die Gutscheine der Krone sind grundsätzlich 5 Jahre gültig und können nicht verlängert werden.

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6. Annullierungen
6.1. Übernachtungen

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Individualbuchungen (1-2 Zimmer)

Absage bis 10:00 Uhr des Anreisetages

kostenlos

Absage nach 10:00 Uhr es Anreisetages

1 Nacht des vereinbarten Zimmerpreises

No Shows:

Kompletter Aufenthalt

Gruppenbuchungen (ab 3 Zimmern)

Absage bis 10 Tage vor Anreise

Kostenlos

Absage 9-5 Tage vor Anreise

50% des vereinbarten Zimmerpreises

Absage 4-0 Tage vor Anreise / No Show

100% des vereinbarten Zimmerpreises

 

6.2. Seminare & Bankette

Ein- & mehrtägige Anlässe bis 18 Personen und eintägige Anlässe ab 19 Personen

Absage 59-30 Tage vor Anlass

50% der kalkulierten Preise & Mieten*

Absage 29-10 Tage vor Anlass

80% der kalkulierten Preise & Mieten*

Absage 9-0 Tage vor Anlass

100% der kalkulierten Preise & Mieten*

Mehrtägige Anlässe ab 19 Personen

Absage bis 90 Tage vor Anlass

Kostenlos

Absage 90-75 Tage vor Anlass

20% der kalkulierten Preise & Mieten*

Absage 74-60 Tage vor Anlass

50% der kalkulierten Preise & Mieten*

Absage 59-30 Tage vor Anlass

80% der kalkulierten Preise & Mieten*

Absage 29-0 Tage vor Anlass

100% der kalkulierten Preise & Mieten*

*Zur Berechnung der Annullierungskosten werden die bestätigten Mindestteilnehmerzahlen sowie die Preise der verschiedenen Leistungen (z.B. Seminarpauschale) herbeigezogen.

Hat das Hotel begründeten Anlass zur Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, so wie im Falle von höherer Gewalt, kann das Hotel die Veranstaltung ohne jegliche Schadenersatzverpflichtungen absagen.

6.3. Individuelle Reservationen im Restaurant

No Shows im Restaurant werden mit einer Pauschale von CHF 50.- pro Person dem buchenden Gast in Rechnung gestellt.

7. Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer, Räume oder Leistungen verfügen.

8. Verbindliche Vertragsbestimmungen
8.1. Haftung
Hotel:
Das Hotel haftet bei absichtlicher oder grobfahrlässiger, vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Gast / Veranstalter. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit, Kausalhaftung) wird wegbedungen. Bei Nutzung des hoteleigenen, kostenlos zur Verfügung gestellten WLAN liegt die Verantwortung für den Gebrauch persönlicher Login-Daten beim Gast / Veranstalter. Er haftet zudem alleinig für Missbrauch und illegalem Verhalten bei der Internetnutzung, sowohl gegenüber dem Hotel als auch gegenüber Dritten.

Gast, Veranstalter:
Für Schäden oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, welche während eines Aufenthaltes / einer Veranstaltung entstanden, haftet der Gast / Veranstalter, ohne dass es eines Verschuldensnachweises durch das Hotel bedarf. Die Haftung für Diebstahl und Beschädigung durch Dritter eingebrachten Materiales wird abgelehnt, die Versicherung dieses Materials obliegt dem Gast / Veranstalter.

Tiere:
Tiere sind im Hotel nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hotels gestattet, der zusätzliche Aufwand wie Reinigung, etc. kann separat verrechnet werden. Die Haftung bei materiellen oder personenbezogenen Schäden liegt vollumfänglich beim Halter des Tieres.

8.2. Hotelzimmer
Untermiete:
Das Hotelzimmer ist einzig für den registrierten Gast und ggf. seine Begleitung reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.

8.3. Seminare & Bankette
Teilnehmerzahl:
Der Veranstalter muss dem Hotel die verbindliche Teilnehmerzahl spätestens vier Werktage vor der Veranstaltung mitteilen. Bei mehr Teilnehmenden wird die tatsächliche Teilnehmerzahl verrechnet, bei weniger Teilnehmenden werden in der Regel 100% der bestätigten Teilnehmerzahl verrechnet. 10 bis 4 Tage vor Anlass werden noch kleine Anpassungen wie folgt akzeptiert, grössere Anpassungen werden zu 100% belastet.

Reduktion der Teilnehmerzahl

Anlässe bis 18 Personen

-3 Pax

Anlässe mit 19-40 Personen

-5 Pax

Anlässe ab 41 Personen

-7 Pax

 

Mehraufwand Auf- & Abbau Seminarinfrastruktur
Das Hotel richtet die Seminarräume gemäss schriftlich bestätigter Vereinbarung ein. Mehraufwand aus Auf- und Abbau wird dem Veranstalter verrechnet. Kartons, Papier und Reste von Konferenzmaterial können in den üblichen Mengen kostenlos durch das Hotel entsorgt werden lassen. Bei grösseren Mengen kann das Hotel eine zusätzliche Entsorgungsgebühr verrechnen.

Drittleistungen
Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt das Hotel im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen gegenüber dem Hotel sowie Dritten.

Speisen & Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind vom Hotel zu beziehen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, etc.) kann vorbehaltlich einer Servicegebühr resp. eines Zapfengeldes (0.75L – CHF 35.- bzw. Magnum – CHF 50.-) schriftlich eine separate Vereinbarung getroffen werden.

Nachtzuschlag
Für Veranstaltungen, welche über Mitternacht hinaus dauern, ist das Hotel bei der Reservierung zu informieren, damit das Hotel Krone die entsprechende Überzeitbewillligung bei der Stadt beantragen kann. Die Servicemitarbeitenden werden in diesem Fall ab 24:00 Uhr separat mit CHF 60 pro Stunde verrechnet. (Pro angebrochene 30 Min. verrechnet)

Anzeigen in Medien
Anzeigen in Medien mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und sieht sich das Hotel dadurch in seinen Interessen beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung vorbehaltlich eines Vergütungsanspruches und allfälliger Schadenersatzforderungen abzusagen.

Raumänderungen
Allfällige Raumänderungen bleiben dem Hotel jederzeit und immer vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.

8.4. Raucher
Das Hotel ist ein Nichtraucher-Hotel. Das Rauchen ist lediglich an den ausgewiesenen Aussenplätzen gestattet. Unbefugtes Rauchen im Zimmer oder am Fenster und daraus folgende Mehraufwände bei Reinigung und Entlüftung werden verrechnet.

9. Erstellen von Aufnahmen
Visuelle und/oder Audio-Aufnahmen aller Art (wie Fotos oder Videos) zu kommerziellen Zwecken auf dem Gelände der Krone sind untersagt und bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Krone im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung. Entsprechende Anfragen sind unter Angabe der erstellenden und veröffentlichenden Person (Auftraggeber), des konkreten Verwendungszwecks (zu vermarktendes Produkt/Leistung, Publikationsmedium), und allfälliger weiterer Angaben (Konzept) an folgende E-Mail-Adresse zu richten: gastgeber@krone-huttwil.ch
Erfolgen Aufnahmen ohne entsprechende schriftliche Zustimmung, ist die Krone berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist der Krone für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

10. Verwendung von Kennzeichen / Aufnahmen
Die Verwendung zu kommerziellen Zwecken von Kennzeichen (z.B. Logos, Marken, Hotel- und Firmennamen) sowie Fotos, Videos und Audio und/oder visueller Aufnahmen aller Art auf dem Gelände der Krone sowie Material im Eigentum der Krone bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung der Krone. Entsprechende Anfragen sind unter Angabe der veröffentlichenden Person (Auftraggeber), des konkreten Verwendungszwecks (zu vermarktendes Produkt/Leistung, Publikationsmedium), der zu verwendenden Kennzeichen/Bilder und allfälliger weiterer Angaben an folgende E-Mail-Adresse zu richten: gastgeber@krone-huttwil.ch.
Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende schriftliche Zustimmung, ist die Krone berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist der Krone für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

 

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.

12. Schlussbestimmungen

Die bei Vertragsabschluss gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil unserer definitiven Reservierungsbestätigung sowie aller weiterer Vereinbarungen und Nebenabreden, soweit nicht anderweitige Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Wo keine explizite Regelung erwähnt wird, gilt wie für alle weiteren Vereinbarungen ausschliesslich schweizerischen Rechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Huttwil, Bern.

 

 

 

Stand: 13. Juli 2025

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